Eine schwierige Phase

Um Rechte und Pflichten eines Verstorbenen sowie Ansprüche von Familienangehörigen und Erben nach dem Tod eines Angehörigen zu regeln, findet ein sogenanntes Verlassenschaftsverfahren statt. Ein solches Verfahren wird von mir als Notar in der Funktion des Gerichtskommissärs durchgeführt.

Der erste Verlassenschaftstermin

Als ersten Schritt wird den Angehörigen die Aufgabe zuteil, mit Hilfe des Gerichtskommissärs Daten und Informationen über den Verstorbenen und seine Besitzverhältnisse zu eruieren. Ziel einer erfolgreichen Abhandlung ist es, die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Verstorbenen im Interesse aller Beteiligten zu einer erfolgreichen und rechtlich zufriedenstellenden Lösung zu führen. Da kein Erbfall dem anderen gleicht, ermöglicht die Durchführung durch den erfahrenen Notar einen persönlichen und raschen Abschluss.

Abschluss des Verfahrens

Verlassenschaften gehören zu den sensibelsten Themen, mit denen wir als Notariat betraut sind, daher sind Termine in dieser schwierigen Situation auch außerhalb unserer Öffnungszeiten möglich, um Hinterbliebene und Erben bestmöglich zu betreuen. Nach Abschluss des Verfahrens unterstützen wir Sie gerne bei nachfolgenden Themen, die durch das Erbe auf Sie zukommen (z.B. Eintragung in öffentliche Register auf Basis der amtlichen Verfügung über den Eigentumserwerb).

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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