Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Tätigkeiten eines Notars, wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an unser Team wenden.
Ein Notar ist ein Träger eines öffentlichen Amtes, der zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet ist. Er erstellt rechtssichere Urkunden (wie Kaufverträge, Testamente oder Eheverträge), beglaubigt Unterschriften und berät neutral in rechtlich komplexen Angelegenheiten. Zudem fungiert er als Gerichtskommissär bei Verlassenschaftsverfahren.
Den Kaufvertrag für ein Haus oder eine Immobilie erstellt in der Regel ein Notar oder ein Rechtsanwalt. Als Notar sorgen wir nicht nur für die rechtssichere Vertragserstellung, sondern übernehmen auch die treuhändige Abwicklung des Kaufpreises sowie die Eintragung ins Grundbuch für Sie.
Die Kosten für eine Beglaubigung hängen von der Art des Dokuments und dem jeweiligen Wert ab. Für eine einfache Unterschriftsbeglaubigung gibt es tariflich festgelegte Sätze. Gerne geben wir Ihnen nach Sichtung Ihrer Unterlagen eine genaue Preisauskunft.
In die Verlassenschaft fällt das gesamte Vermögen der verstorbenen Person zum Zeitpunkt ihres Todes. Dazu gehören Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge sowie persönliche Gegenstände, aber auch bestehende Schulden und Verbindlichkeiten.
Ein Sparbuch fällt dann in die Verlassenschaft, wenn es im Eigentum der verstorbenen Person stand. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wird das Guthaben vom Notar als Gerichtskommissär erhoben und bis zur Einantwortung gesperrt, damit es rechtmäßig an die Erben verteilt werden kann.
Der Notar prüft unter anderem den aktuellen Grundbuchstand (Lasten, Pfandrechte, Dienstbarkeiten), die Identität der Vertragsparteien sowie die erforderlichen Genehmigungen (z.B. Grundverkehrsbehörde). Er stellt sicher, dass der Kaufpreis erst dann ausgezahlt wird, wenn Ihre Sicherstellung im Grundbuch gewährleistet ist.
Zeugnisse können durch Notare, Gerichte oder oft auch durch die ausstellende Behörde beglaubigt werden. Eine notarielle Beglaubigung bestätigt offiziell die Übereinstimmung der Kopie mit dem Originaldokument und wird international sowie national anerkannt.
Die Kosten für die Errichtung eines Testaments richten sich nach dem Beratungsaufwand und der Komplexität der Erbfolge. Inkludiert sind dabei die rechtliche Beratung, die Erstellung, die sichere Verwahrung sowie die Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ZTR). Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.
Ein Immobilienkaufvertrag gilt rechtlich als erfüllt, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen beidseitig abgeschlossen sind: Der Käufer hat den Kaufpreis vollständig gezahlt und der Verkäufer hat die Immobilie übergeben sowie die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch ermöglicht.
Die Dauer eines Verlassenschaftsverfahrens ist individuell sehr unterschiedlich. Einfache Verfahren können in wenigen Monaten abgeschlossen sein. Liegen jedoch Immobilienbesitz, komplexe Erbstreitigkeiten oder Auslandsbezüge vor, kann das Verfahren deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Ein digitales Notariat ermöglicht die Errichtung von Notariatsakten und Beglaubigungen über eine sichere Videokonferenz, ohne dass eine physische Anwesenheit in der Kanzlei erforderlich ist. Dabei wird die Identität der beteiligten Personen mittels eines modernen Videoidentverfahrens (z. B. WebID) geprüft. Die Unterzeichnung erfolgt nicht handschriftlich auf Papier, sondern mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dieses Verfahren bietet die gleiche Rechtskraft und Sicherheit wie ein Termin vor Ort, spart jedoch Zeit und Reiseaufwand.
Dank der gesetzlichen Grundlagen können heute bereits viele zentrale Notariatsdienstleistungen vollständig digital abgewickelt werden. Dazu gehören:
- Digitale GmbH-Gründung: Von der Errichtung des Notariatsaktes bis zur Anmeldung beim Firmenbuch.
- Digitale Beglaubigungen: Die Beglaubigung von Unterschriften auf Dokumenten (z. B. Vollmachten oder Firmenbuchanträgen) mittels Videokonferenz.
- Digitaler Notariatsakt: Die Errichtung von Protokollen oder Verträgen, die der Notariatsaktspflicht unterliegen (z. B. im Gesellschafts- oder Familienrecht).
- Digitale Generalversammlungen: Die notarielle Beurkundung von Beschlüssen bei Firmenversammlungen.
- Online-Beratung: Erstgespräche und rechtliche Beratungen können unkompliziert per Video-Call durchgeführt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die digitale Abwicklung bestimmte technische Voraussetzungen (wie ein stabiler Internetzugang und ein gültiges Ausweisdokument für das Identverfahren) erfüllt sein müssen. Gerne beraten wir Sie zu den Details. Diese FAQ dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine persönliche Rechtsberatung. Gerne können Sie einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren, um Ihr individuelles Anliegen zu besprechen.



