Ein Blick ins Grundbuch – Fragen über Fragen
Eigentumsverhältnisse an Immobilien und Grundstücken werden von den Bezirksgerichten im sogenannten Grundbuch geführt. Dies stellt einen wichtigen Baustein für die rechtliche Anerkennung der Besitzverhältnisse dar und sorgt dafür, dass für jeden Bürger die grundsätzliche Möglichkeit besteht, sich in diesem öffentlichen Buch über Besitzverhältnisse an Immobilien in Österreich zu informieren.
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Immobilien, Pfandrechten und Dienstbarkeiten – wie im Grundbuch genau dokumentiert – können ohne entsprechendes Fachwissen schwer zu durchschauen sein. Als öffentlicher Notar zählt es zu meinen Aufgaben, Ihnen die gefundenen Aufzeichnungen und Auszüge aus dem Grundbuch verständlich näherzubringen und alle weiteren Konsequenzen mit Ihnen zu besprechen.
Wie komme ich ins Grundbuch?
Kauf- oder Schenkungsvereinbarungen vertraglich korrekt abzuschließen ist unumgänglich, um eine rechtlich sichere und unkomplizierte Eintragung in das Grundbuch zu gewährleisten. Wir führen Sie durch alle Bestandteile des abzuschließenden Vertrages und erarbeiten Lösungen, die zum gewünschten Erfolg führen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung in unserer Kanzlei zum Thema Grundbuch, um mit maximaler Sicherheit in Ihr Projekt zu starten.