Absicherung von Interessen
Der Ausgleich aller Interessen ist ein wesentlicher Aspekt bei jeder Immobilientransaktion. Um hier einen bestmöglichen Schutz aller Beteiligten zu erreichen, erfolgt die Abwicklung über eine Treuhandschaft. Damit sind alle Seiten vor unangenehmen Überraschungen geschützt. Nach der Unterfertigung des Vertrages (zB des Kaufvertrages) zahlt die Käuferseite den gesamten Kaufpreis auf ein eigens dafür eingerichtetes Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank AG.
Der Notar erledigt dann alle Formalitäten; die Berechnung der Steuern und Gebühren, holt Informationen zur Lastenfreistellung der Liegenschaft ein, kümmert sich um Genehmigungen wie zB den Grundverkehr und stellt dann den Antrag an das Gericht, die Käufer in das Grundbuch einzutragen. Erst nachdem das passiert ist, wird der Kaufpreis freigegeben und an die Verkäufer überwiesen.
Ein wichtiger Schutz
Die Treuhandschaft bietet Käufern und Verkäufern beim Grundstückskauf einen wichtigen Schutz. Die Käufer können darauf vertrauen, dass ihr Geld solange gut bewahrt auf dem Treuhandkonto liegt, bis sie als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Die Verkäufer haben die Sicherheit, dass eine Eintragung im Grundbuch erst passiert, nachdem der gesamte Kaufpreis einbezahlt wurde.